Im Gegensatz zum ersten Tag ging es heute eher um "trockene" Materie. Aber natürlich gehören diese Themen ebenso zu einem fundierten Bierwissen.
Als Erstes referierte Dr. René Eisenring vom
Labor Veritas zum Lebensmittelrecht. Gleich zu Beginn stellten wir fest, dass uns das Lebensmittelrecht täglich begegnet (Pferdefleisch in der Lasagne, Grüselbeizen etc.). Natürlich unterliegt auch das Bier in vieler Hinsicht der Lebensmittelsicherheit. Sei es während des Brauens, dann aber sicher auch später beim Handel, Vertrieb und Ausschank. So gilt in Art. 10 LGV, dass bei alkoholischen Getränken keinerlei Angaben gemacht werden dürfen, die sich in irgendeiner Weise auf die Gesundheit beziehen. Sicher haben viele noch den Prozess um die Brauerei Härle noch vor Augen, welche ihr Bier "bekömmlich" genannt hat und dies nicht mehr tun darf.
Dann gibt es natürlich Abgabe- und Anpreisungsbeschränkungen gegenüber Kindern und Jugendlichen. In der Verordnung über alkoholische Getränke ist definiert, wann es sich überhaupt um ein Bier handelt, welche Zusatzstoffe erlaubt sind und was nicht ins Bier gehört.
Ein nächster Punkt war die Etikettierung und welche Angaben zwingend drauf gehören (zum Beispiel der Hinweis auf Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum, Alokoholgehalt etc).
Im zweiten Block sprach lic. iur. Marcel Kreber (Direktor des
Schweizer Brauerei-Verbands [SBV]) zu den rechtlichen Grundlagen wie Biersteuergesetz, Steuerbefreiung, Mehrwertsteuergesetz, Strafgesetz und Strassenverkehrsgesetz.
Er erklärte auch die Aufgaben und Ziele des SBV. So ist der Verband auch politisch aktiv. Ein aktuelles Thema ist die Swissnessvorlage, welche nach lokalen Rohstoffen verlangt, Wasser jedoch nicht angerechnet werden dürfte. Somit wären die Tage von Schweizer Bier gezählt gewesen. Ist Wasser aber für ein Getränk wesensbestimmend und dient nicht der Verdünnung, darf es nun in die Berechnung einbezogen werden. Wesensbestimmend sei Wasser bei natürlichem oder aromatisiertem Mineralwasser und bei Bier, nicht aber bei Getränken auf Basis von Fruchtsaft, schreibt der Bundesrat im Bericht zu den Verordnungen.
Die SBV-Brauereien stellen zusammen wuchtige 96% des Schweizer Bieres her. Handelt es sich bier doch "bloss" um 17 Brauereien, während mittlerweile 702 aktive Inlandbrauereien bei der Oberzolldirektion registriert sind.
Und das Recyclingsystem Schweiz funktioniert sehr gut, werden doch insgesamt 93% der Getränkeverpackungen (Glas, PET, Aluminiumdosen) der Wiederverwertung zugeführt. Auf allen Verpackungen hat es vorgezogene Recyclingsgebühren, welche den anfallenden Kosten der Wiederverwertung zu Gute kommen.
Nach dem Mittagessen widmeten wir uns dem Thema "Bier und Gesellschaft". Dr. med. Peter Allemann vom '
Südhang - Kompetenzzentrum für Mensch und Sucht' erläuterte uns ernährungspsychologische Fakten zum Bier und dass Alkohol im Allgemeinen Suchtpotenzial hat, ist hinlänglich bekannt. Heute gibt es viele Gründe und Motive, Bier zu trinken. Sei es als Genussmittel, Erfrischung oder dann auch in geselliger Runde beispielsweise im Verein. Wir erfuhren etwas über die Wirkung von Alkohol im Körper und wie schnell es vom Genuss hin zum Missbrauch und schlussendlich der Abhängigkeit gehen kann. Auch wenn der Biersommelier sich den schönen Freuden des Bieres zuneigt, so dürfen auch wir nicht die Augen verschliessen, wenn wir feststellen, dass jemand in unserem Umfeld Probleme mit Alkohol hat. Je früher eine Intervention stattfindet, desto erfolgreicher ist sie. Vor allem aber setzt eine gelungene Therapie auch voraus, dass der Alkoholabhängige selbst gesund werden will. Somit wird auch eines unserer Ziele sein, eine Sensibilität für den Alkoholgenuss zu entwickeln.